Objektiv

Ziel des Ethikkodex des Frauenhauses ist es, die Rechte von Frauen und ihren Kindern zu schützen und die Mitarbeiterinnen bei ethischen Fragen zu unterstützen. Es ist wichtig, dass der Ethikkodex ständig aktualisiert und von den Mitarbeiterinnen regelmäßig überprüft wird.

Das Frauenhaus legt großen Wert auf Respekt gegenüber den Menschen, die es suchen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Bedürfnisse von Frauen und Kindern. Alle Frauen sind willkommen und werden professionell und flexibel betreut.

Verantwortung gegenüber den Hilfesuchenden im Frauenhaus

  1. Die Mitarbeiter achten darauf, dass die grundlegenden Menschenrechte, die Selbstbestimmung und die Privatsphäre der Leistungsempfängerinnen gewahrt werden. Sie sind bestrebt, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen und eine von Ehrlichkeit und Respekt geprägte Unterstützung zu bieten. Frauen, die im Frauenhaus Hilfe suchen, haben die Kontrolle über ihren Weg und treffen Entscheidungen nach ihren eigenen Vorstellungen.
  2. Das Personal diskriminiert weder Frauen in Frauenhäusern noch deren Kinder, weder bei Interviews noch bei deren Betreuung, sondern bietet allen gleichwertige Leistungen. Es ist Aufgabe des Personals, den Status der verschiedenen sozialen Gruppen zu berücksichtigen, die Hilfe im Frauenhaus suchen. Das Personal muss zudem die Auswirkungen seiner eigenen Werte, Überzeugungen und Privilegien auf die Vorgehensweise, Unterstützung und Beratung berücksichtigen.
  3. Die Mitarbeiter stellen sicher, dass ihre Position und ihre Fähigkeiten nicht dazu missbraucht werden, Frauen und Kinder, die Zuflucht suchen, zu beleidigen, zu unterdrücken, zu verletzen oder zu unterdrücken. Es ist den Mitarbeitern außerdem untersagt, Beziehungen zu Leistungsempfängern zum persönlichen oder beruflichen Vorteil auszunutzen.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Personals, keine sexuellen oder persönlichen Beziehungen zu Schutzsuchenden aufzubauen, weder im realen Leben noch über soziale Medien/das Internet. Gleiches gilt für Personen, die im Frauenhaus eine Ausbildung absolvieren. Besteht zwischen den Interviewern und der Beraterin bei der Inanspruchnahme der Interviewdienste des Frauenhauses eine Beziehung, Freundschaft oder Bekanntschaft, erhält die betreffende Person die Dienste einer ihr unbekannten Beraterin.
  5. Die Mitarbeiterinnen nehmen nur dann Kontakt zu Frauen und Kindern auf, die Hilfe im Frauenhaus gesucht haben, wenn die Angelegenheit das Frauenhaus betrifft. Ein solcher Kontakt muss in Absprache mit der direkten Vorgesetzten erfolgen.
  6. Mitarbeiterinnen ist es nicht gestattet, Geschenke oder Leistungen von Leistungsempfängerinnen des Frauenhauses anzunehmen. Ausnahmen hiervon sind kleine Geschenke von geringem Wert. Das Frauenhaus als gemeinnützige Organisation kann jedoch größere Geschenke annehmen.
  7. Mitarbeiter erfüllen ihre Aufgaben nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, die ihr Urteilsvermögen und/oder Verhalten beeinträchtigen könnten.

Vertraulichkeit/Geheimhaltung

  1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektieren die Vertraulichkeit aller Frauen und Kinder, die im Frauenhaus Hilfe suchen. Sie diskutieren Frauen- und Kinderthemen nicht außerhalb der Arbeitsgruppe und geben keine personenbezogenen Daten weiter, die sie bei ihrer Arbeit außerhalb der Einrichtung erfahren. Die Vertraulichkeitsvereinbarung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsbeginn unterzeichnen, endet nicht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskutieren Frauen- und Kinderthemen nicht untereinander in sozialen Medien. Kommunikation außerhalb der Einrichtung über Frauen und Themen, die im Frauenhaus behandelt werden, sollte nur bei Bedarf stattfinden und auf ein Minimum beschränkt bleiben. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass ihre Themen auf anderen Kommunikations-Apps nicht personenbezogen sind, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich.
  2. Die Mitarbeiterinnen informieren die Leistungsempfängerinnen über die Vertraulichkeit und Geheimhaltung, die für die gesamte Arbeit im Frauenhaus gilt.
  3. Die Vertraulichkeit darf nur gebrochen werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine eindeutige Gefahr für den Leistungsempfänger oder andere besteht. Die Vertraulichkeit wird auch gebrochen, wenn ein unterzeichneter Antrag des Bewohners oder Interviewpartners vorliegt.

Allgemeine Pflichten weiblicher Mitarbeiter

  1. Es ist wichtig, dass weibliche Fachkräfte sich bemühen, ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten in ihrer Arbeit aufrechtzuerhalten. Sie werden ermutigt, Fachartikel zu lesen, an Frauentagungen teilzunehmen und sich mit wissenschaftlicher Literatur zu befassen, die sich mit Gewalt und ihren Folgen befasst.
  2. Bei ethischen Fragen sollten sich Mitarbeiterinnen in einer Teambesprechung mit ihren Kolleginnen beraten oder Rat bei ihren direkten Vorgesetzten, der Geschäftsführerin und gegebenenfalls dem Vorstand des Frauenhauses einholen. Der Vorstand ist für die endgültige Entscheidung über ethische Fragen zuständig, sofern diese ihm vorgelegt werden.
  3. Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich im Namen des Frauenhauses sprechen oder schreiben, sollten sie in Wort und Schrift auf Objektivität achten und so das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Frauenhaus bewahren. Es ist außerdem wichtig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klar unterscheiden, wann sie öffentlich, in ihrem eigenen Namen oder im Namen des Frauenhauses sprechen.
  4. Möchte eine Person unter 18 Jahren die Leistungen des Frauenhauses in Anspruch nehmen, müssen die Mitarbeiterinnen die Minderjährige darauf hinweisen, dass das Frauenhaus verpflichtet ist, die Gewalterfahrungen gegenüber der Person dem Jugendamt zu melden.

Bearbeitung von Beschwerden/Anregungen bezüglich weiblicher Mitarbeiter

  1. Mitarbeiter, die Kenntnis von einem Verstoß eines Kollegen gegen den Verhaltenskodex erhalten, sollten ihren direkten Vorgesetzten informieren. Schwerwiegendere Fälle werden in Führungssitzungen besprochen.
  2. Anregungen oder Beschwerden zu weiblichen Beschäftigten seitens der Leistungsempfänger oder Partner können an die Geschäftsführung gerichtet werden.

Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden ernst genommen und der Geschäftsführer entscheidet, wie darauf zu reagieren ist.